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   AG Frankfurt/Main, 15.11.2001 - 31 C 863/00-83   

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https://dejure.org/2001,34383
AG Frankfurt/Main, 15.11.2001 - 31 C 863/00-83 (https://dejure.org/2001,34383)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.11.2001 - 31 C 863/00-83 (https://dejure.org/2001,34383)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. November 2001 - 31 C 863/00-83 (https://dejure.org/2001,34383)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    Krankenhaustagegeldversicherung - Klausel: Notwendigkeit der stationären Behandlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 15.11.2001 - 31 C 863/00
    Maßgebliches Kriterium für die Beurteilung der Notwendigkeit einer stationären Heilbehandlung ist, ob es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Maßnahmen vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGH, Urteil vom 29.11.1978, Versicherungsrecht 1979, 222).
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